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Hinweis­geber­system

Meldung abgeben

Korrektes und regelkonformes Verhalten hat für die Roto Gruppe höchste Priorität. Unser Unternehmenserfolg basiert auf Integrität und Compliance. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten zu erfahren, das erhebliche Folgen für unser Unternehmen haben könnte.

Unser Hinweisgebersystem dient zum einen der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien (wie z.B. das interne Kontrollsystem (IKS)) sowie Hinweisen auf Verhaltensweisen, die erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Roto oder eine Rufschädigung befürchten lassen.

Das Hinweisgebersystem dient zum anderen ebenfalls der Entgegenahme und Bearbeitung von Meldungen zu Risiken oder tatsächlichen Verstößen entlang der Lieferkette, insbesondere von menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Verletzungen oder von Risiken derartiger Rechtsverstöße. Bitte benutzen Sie dafür die Kachel „Fehlverhalten in der Lieferkette melden“.

Jede Meldung wird geprüft und konsequent nachverfolgt. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit; bei Bedarf können Hinweise auch anonym abgegeben werden. Zudem garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende und Betroffene sowie für an der Aufklärung des Hinweises beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Potenzielles Fehlverhalten melden

  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre Hinweise direkt und vertraulich oder bei Bedarf auch anonym über das digitale Hinweisgebersystem zu geben, Dokumente auszutauschen und über einen eigenen Postkasten in Kontakt zu bleiben.
  • Es stehen Ihnen auch weitere Meldewege zur Verfügung, sollten Sie das digitale Hinweisgebersystem nicht nutzen wollen. Nähere Informationen zu den weiteren Meldemöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Roto Hinweisgeber-Richtlinie oder der Roto Verfahrensordnung.
  • Wichtiger Hinweis bei Nutzung des digitalen Hinweisgebersystems: Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber können dabei selbst entscheiden, ob sie anonym bleiben möchten. Das System ist datenschutzrechtlich geprüft.

Eine Meldung abgeben

Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

  • Wer?
  • Was?
  • Wann?
  • Wie?
  • Wo?

Bitte achten Sie als Hinweisgeberin bzw. Hinweisgeber darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

Roto Hinweisgeber-Richtlinie / Roto Verfahrensordnung

Nähere Information zum Umgang mit Meldungen entnehmen Sie bitte der Roto Hinweisgeber-Richtlinie für Hinweise zu allgemeinen Gesetzesverstößen oder internen Richtlinien bzw. der Roto Verfahrensordnung für Meldungen entlang der Lieferkette, die Sie jeweils innerhalb des digitalen Hinweisgebersystems verlinkt finden.

Bitte beachten

Das Hinweisgebersystem steht nicht für allgemeine Beschwerden, interne (persönliche) Streitigkeiten und Auseinandersetzungen oder für Produkt- und Gewährleistungsanfragen zur Verfügung. Bei allgemeinen Beschwerden, Produkt- oder Gewährleistungsanfragen wenden Sie sich bitte an die lokale Serviceeinheit von Roto; bei internen Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzen, den Prozessverantwortlichen oder an HR.