Hinweis­geber­system

Meldung abgeben

Korrektes und regelkonformes Verhalten hat für die Roto Gruppe höchste Priorität. Unser Unternehmenserfolg basiert auf Integrität und Compliance. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten zu erfahren, das erhebliche Folgen für unser Unternehmen haben könnte.

Unser Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen Gesetze, das interne Kontrollsystem (IKS) und sonstige Roto-Richtlinien sowie Hinweisen auf Verhaltensweisen, die erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Roto oder eine Rufschädigung befürchten lassen.

Jede Meldung wird geprüft und konsequent nachverfolgt. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit; bei Bedarf können Hinweise auch anonym abgegeben werden. Zudem garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende und Betroffene sowie für an der Aufklärung des Hinweises beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Potenzielles Fehlverhalten melden

Sie haben die Möglichkeit,

  • Ihre Hinweise direkt und vertraulich oder bei Bedarf auch anonym über das digitale Hinweisgebersystem zu geben, Dokumente auszutauschen und über einen eigenen Postkasten in Kontakt zu bleiben oder
  • Wichtiger Hinweis bei Nutzung des digitalen Hinweisgebersystems: Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber können dabei selbst entscheiden, ob sie anonym bleiben möchten. Das System ist datenschutzrechtlich geprüft.

Eine Meldung abgeben

Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

  • Wer?
  • Was?
  • Wann?
  • Wie?
  • Wo?

Bitte achten Sie als Hinweisgeberin bzw. Hinweisgeber darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

Roto Hinweisgeber-Richtlinie

Nähere Information zum Umgang mit Meldungen entnehmen Sie bitte der Roto Hinweisgeber-Richtlinie, die Sie innerhalb des digitalen Hinweisgebersystems verlinkt finden.

Bitte beachten

Das Hinweisgebersystem steht nicht für allgemeine Beschwerden, interne (persönliche) Streitigkeiten und Auseinandersetzungen oder für Produkt- und Gewährleistungsanfragen zur Verfügung. Bei allgemeinen Beschwerden, Produkt- oder Gewährleistungsanfragen wenden Sie sich bitte an die lokale Serviceeinheit von Roto; bei internen Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzen, den Prozessverantwortlichen oder an HR.